039
Behämmert   &  Abgesoffen       (zugehört)

Soeben bei n-tv-Maischberger, 13.08.2002, Uhr 17,15
Zu Gast: Jürgen Trittin , B90/Grüne, Bundesumweltminister
              Franz Alt, Fernsehjorunalist

Thema: Hochwasser als Vorbote der Klimakatastrophe?

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(Zitate nur sinngemäß und ohne Gewähr. Protokollierung nur nach Interessenlage und zeitlicher Möglichkeit von C.Elmar Schulte-Schulenberg. Oder: „Omne quod recipitur – ad modum recipientis recipitur.“ )
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M Sandra Maischberger
T     Jürgen Trittin  (im Studio)
A     Franz Alt  (zugeschaltet)

START

SM
(Jetzt sogar die) Bild-Zeitung „Kommt eine neue Sintflut“?

T
Ja.
 

Wasserstände von heute Uhr 15,00


SM
Subjektives Empfinden: Erderwärmung – 0,6 Grad. = Objektiv Fakt?
T
Ja.

SM
Kausalzusammenhang mit Hochwasser?
T
Ja.
(Z.B. Dresden = Im Sommer niemals solche Hochwasserstände erlebt.)

SM
Warum formulieren Sie so vorsichtig?
Ich lege Wert auf Seriosität.

SM
Ganz kurzfristige Maßnahmen?   (Das war immer Grüne Rhetorik)
T
Nicht nur Grüne; allgemeine Erkenntnis.
Kyoto-Protokoll .
Wir haben international respektable Erfolge vorzuweisen.
In BRD zusätzlich 200.000 neue Arbeitsplätze entstanden.
Sorgenkinder: Verkehr und private Haushalte.

SM
Wie sollen solche Arbeitsplätze finanziert werden?
T
(Erläutert detailliert steuerunschädliche Finanzierungserfolge.)

SM
Sieht man Sie (Grüne) inzwischen als Umweltspezialisten für überflüssig an?  (Jetzt Töpfer)
T
Nein.
Meine Kompetenz ist bewiesen, mein Renommee intakt. (Zählt seine Erfolge in der Regierungsverantwortung auf.)

SM
Herr Trittin, ich habe erwartet, dass Ihre Erfolgsbilanz so ausfällt, wie sie ausgefallen ist.
Ich danke Ihnen trotzdem für´s Kommen.
 
 

Bleiben Sie bei uns.  ;-)
   Werbe-PAUSE


SM
Wie lange muss es noch regnen, bis Stoiber einen Umweltminister ins Kompetenzteam ruft?
A
Nicht mehr lange.

SM
Sie sind als Student aus der CDU ausgetreten, weil es dort an ökologischer Sensibilität mangele. Immer noch so?
A
Ja.

SM
Verhältnis der Grünen zur Ökologie platonisch oder gelebte Sexualität?
A
Platonischer als früher.

SM
Jetziges Geschehen einfach nur „Wetter“?
A
Nein.
Das sind Vorboten.

SM
Renommierte Forscher leugnen Zusammenhang zwischen unserem Verhalten und den Katastrophen. -  Ihre Meinung?
A
Kein renommierter Forscher leugnet mehr den Kausalzusammenhang.
„Wir führen einen Krieg gegen die Natur – und damit gegen uns selber.“
(Belegt differenziert seine These.)

SM
Wir können diese Gesprächsführung nur durch unsere Technik ermöglichen. Zukünftig nicht mehr so (komfortabel) kommunizieren, weil unsere technischen Standards nicht zu halten?
A
Doch, natürlich!
Wir müssen lediglich unsere Technik – intelligent - modifizieren.
 

Technik modifiziert: BioChip gekühlt = Leistung erneuerbare.
Klick auf Foto führt zu MiniClip 68 KB
         (BioChip gekühlt/trainiert  = "Leistung erneuerbare")


SM
Ermöglicht Ihr Top-Einkommen Ihre Solaranlage auf dem eigenen Dach?
A
Nein
Die Sonne schickt uns keine Rechnung!!


SM
 

Maischbergerfrage: Sind wir behämmert....?
Sind wir denn behämmert, dass wir das nicht alle (so wie Sie) machen??
 

A
 

Journalist u. Aktivist Alt antwortet sinngemäß: Ja, behämmert.


Ja.
(Unverhaltenserklärung: Polit-/Interessenabhängigkeiten)
 

SM
Ihre Botschaft: „Die (zukünftigen) Arbeitsplätze kommen aus der Ökologie.“
„Visionär“?. Spinnen Sie lediglich?
A
Nein
Hören Sie – selbst – den konservativen Töpfer dazu an.
(Und realisieren Sie internationale Erfolge.)

SM
Würden Sie einem Rufe von Stoiber ins Kompetenzteam folgen?
A
Nein.   :-D
 

Journalist Alt resümiert: Wir haben eine Aufklärungspflicht.


Als Journalisten haben wir eine Aufklärungspflicht. Ich habe wahrlich keine Lust in die Politik zu gehen.
 

END

(Anmerkung von charly1: "Behämmert" leben macht krank; natürlich leben jedoch gesund. FAKT .)
 

Bye!
charly1
( Carl-Elmar Schulte-Schulenberg )
 

BAK to index
 
 
 

Trittin, Jürgen, (*1954), Sozialwissenschaftler und Politiker (Bündnis 90/Die Grünen), Vorstandssprecher von Bündnis 90/Die Grünen (1994-1998), Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (seit 1998).

Trittin wurde am 25. Juli 1954 in Bremen geboren. Nach dem Abitur 1973 studierte er in Göttingen Sozialwissenschaften und war während seines Studiums Mitglied des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) und Vorsitzender des Studentenparlaments. Nach seinem Examen war er zunächst an der Universität Göttingen tätig, anschließen arbeitete er als freier Journalist. 1980 trat er den Grünen bei, von 1982 bis 1984 war er Geschäftsführer der Ratsfraktion der Alternativen-Grünen-Initiativen-Liste (AGIL) Göttingen und 1984/85 Pressesprecher der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag. Von 1985 bis 1990 gehörte Trittin dem niedersächsischen Landtag an, 1985/86 und erneut von 1988 bis 1990 als Vorsitzender der Grünen-Landtagsfraktion.

Nach dem Wahlsieg der SPD unter Gerhard Schröder in Niedersachsen und der Bildung einer rotgrünen Landesregierung wurde Trittin im Juni 1990 niedersächsischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und somit Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund. Bei den Landtagswahlen 1994 erreichte die SPD die absolute Mehrheit, die Grünen schieden aus der Landesregierung aus, und Trittin kehrte als stellvertretender Fraktionsvorsitzender in den Landtag zurück (bis 1995). Im Dezember 1994 wurde Trittin, der als Vertreter des linken Flügels von Bündnis 90/Die Grünen gilt, von der Bundesversammlung von Bündnis 90/Die Grünen zu einem der beiden Bundesvorstandssprecher gewählt und im November 1996 im Amt bestätigt.

Nach den Bundestagswahlen am 27. September 1998, aus denen die SPD als stärkste Kraft hervorging, war Trittin auf Seiten der Grünen neben Joschka Fischer und Gunda Röstel wesentlich an der Ausarbeitung des rotgrünen Koalitionsvertrages beteiligt. Am 28. Oktober 1998 wurde er als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in der neuen Bundesregierung unter Gerhard Schröder vereidigt. Sein Amt als Vorstandssprecher gab er auf dem Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen im Dezember 1998 ab; Nachfolgerin wurde Antje Radcke.

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Umweltbundesamt, deutsche Bundesbehörde, die zentrale Aufgaben auf dem Gebiet der Umweltforschung und des Umweltschutzes wahrnimmt.

Das 1974 mit Sitz in Berlin errichtete Umweltbundesamt unterstand zunächst dem Bundesministerium des Inneren; seit der Gründung des Bundesumweltministeriums 1986 fällt es in dessen Zuständigkeitsbereich. Hauptaufgabe der Bundesbehörde ist die wissenschaftliche Unterstützung des Bundesministeriums des Inneren in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft, der Umweltplanung, der Umweltdokumentation sowie der Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Das Umweltbundesamt gehört mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bundesumweltministerium), dem Bundesgesundheitsamt und dem Sachverständigenrat für Umweltfragen zu den Trägern der staatlichen Umweltpolitik.

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Umwelt
4.3  Die Zukunft

Die Zerstörung und Schädigung der Umwelt wird auch im 21. Jahrhundert ein zentrales globales Politikum sein. Die Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft zeigen zwar schon erste Erfolge auf, doch der saure Regen, die Zerstörung der Ozonschicht und die gravierende Luftverschmutzung in Osteuropa erfordern weiterhin Lösungen und gemeinschaftliches Handeln. Solange Säureeinträge nicht aufhören, wird die Vernichtung der Wasserlebewesen in Seen und Flüssen weitergehen, und der Zustand der Wälder wird sich weiter verschlechtern. Die Wasserbelastung wird ein Problem bleiben, solange Bevölkerungszahlen wachsen und giftige Substanzen in unterirdische Wasservorkommen einsickern.

Die Erschöpfung der Grundwasservorkommen in vielen Teilen der Welt und der wachsende Wasserbedarf wird landwirtschaftliche, industrielle und kommunale Wassernutzungen in Konflikt bringen. Wasserknappheit wird den Verbrauch beschränken, und die Kosten erhöhen. Wassermangel könnte die „Rohstoffkrise” des frühen 21. Jahrhunderts werden. Die Verschmutzung des Küsten- und Frischwassers zusammen mit der Überfischung haben viele Fischbestände derart dezimiert, dass in vielen Regionen der Erde eine fünf- oder zehnjährige Fischereipause zur Erholung von Fischpopulationen erforderlich wäre. Ohne gemeinschaftliche internationale Anstrengungen, um bedrohte Wildtiere zu retten und die Wilderei sowie den weltweiten Handel mit gefährdeten Arten zu verringern, sind viele frei lebende Tierarten zum Aussterben verurteilt. Trotz des Wissens, wie man Bodenerosion in Grenzen halten kann, bleibt es ein weltweites Problem. Und die Zerstörung noch unberührter Landstriche – sowohl in gemäßigten wie in tropischen Breiten – könnte zu einem weiteren Anstieg des massiven Artensterbens von Pflanzen und Tieren führen. Der menschliche Angriff auf die Umwelt ist mit den großen Umbrüchen in der Erdgeschichte verglichen worden.

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Energien, erneuerbare (auch regenerative Energien), Begriff für alle Energien aus Gewinnungsverfahren, die praktisch keine Rohstoffe verbrauchen (z. B. Windenergie oder Wasserkraft), oder bei denen durch die Verbrennung der eingesetzten Stoffe nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie diese „Stoffe” zu ihrem Wachstum benötigen. Eine Ausnahme bildet hier das Biogas.

In der ersten Gruppe findet man Energien aus Wasserkraft, aus Photovoltaik und Solartechnik (siehe Sonnenenergie) sowie Wind- und Gezeitenenergie. Außerdem gehören auch solche Energien in diese Gruppe, die durch Wärmepumpen oder durch geothermische Verfahren zugänglich sind. Zur zweiten Gruppe zählt beispielsweise Energie, die sich durch Verbrennung von Biodiesel gewinnen lässt. Biodiesel wird z. B. aus Raps hergestellt. Biogas entsteht bei der Umsetzung von Gülle oder Bioabfällen aus dem Haushalt durch Bakterien.

Die schon im Mittelalter bekannte Kraft des Wassers diente beispielsweise zum Antreiben von Mühlen oder Hammerwerken. Ein modernes Wasserkraftwerk nutzt den Höhenunterschied zwischen zwei Orten zur Erzeugung von Energie bzw. elektrischem Strom aus. Der beste Standort dafür ist das Gebirge. Man findet Wasserkraftwerke aber auch an Flüssen, wo man eine größere Menge an durchfließendem Wasser ganzjährig zur Stromerzeugung nutzt. Wasserkraftwerke, die nicht an Flüssen liegen, werden häufig nur dann eingesetzt, wenn Stromspitzen auftreten. Diese Wasserkraftwerke nennt man auch Speicherkraftwerke.

Dagegen nutzen Gezeitenkraftwerke den Höhenunterschied des Wasserstands aus, der durch Ebbe und Flut entsteht. Üblicherweise sperrt man hierzu eine Bucht oder einen Flussarm mit einem Damm ab. Bei einsetzender Flut wird das Wasser durch geöffnete Schleusen in den Flussarm oder die Bucht gedrückt und treibt dabei die Turbinen des Kraftwerks an. Nach Ende der Flut werden die Schleusentore geschlossen und das Einsetzen der Ebbe außerhalb des Damms abgewartet. Der entstehende Höhenunterschied wird dann abermals zur Stromerzeugung verwendet.

Meeresströmungen lassen sich ebenfalls zur Stromerzeugung nutzen. Hierzu entstand vor der Küste Cornwalls ein Meeresströmungskraftwerk, das zunächst auf eine Leistung von 350 Kilowatt ausgelegt wurde. Die weltweit erste Versuchsanlage dieser Art steht etwa zehn Meter unter der Wasseroberfläche auf dem Meeresgrund, wobei Meeresströmungen die Rotoren des Kraftwerkes antreiben.

Die Windenergie wurde beispielsweise im Mittelalter für den Antrieb von Mühlen genutzt. Diese erst in den letzten Jahren wieder entdeckte Quelle zur Stromerzeugung hat ihre Möglichkeiten überall dort, wo genügend Wind vorhanden ist. Bevorzugte Standorte in Deutschland sind die Küstengebiete und die Mittelgebirge. Im Gegensatz zu den Windmühlen von damals haben moderne Windkraftanlagen einen deutlich höheren Wirkungsgrad. Siehe auch Windmühle

Mit Hilfe von Silicium-Solarzellen wandelt man bei der Photovoltaik Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um. Allerdings schränkt der dabei anfallende Gleichstrom den Anwendungsbereich der Photovoltaik ein. Heute werden damit vor allem Geräte wie z. B. Notrufsäulen oder Geräte zur Verkehrszählung betrieben, die weit ab von anderen Stromquellen liegen. Siehe auch Sonnenenergie; Elektrizität; Elektromotoren und Generatoren

Solarkraftwerke wandeln durch das Sonnenlicht Wasser in Dampf um, welcher dann eine Turbine zur Stromerzeugung antreibt. Geeignete Standorte sind Gebiete, die ganzjährig eine hohe Sonneneinstrahlung aufweisen; z. B. Wüsten oder der Süden Europas. So findet man beispielsweise in Andorra und in Kalifornien solche Solarkraftwerke.

„Biodiesel” lässt sich aus Raps gewinnen, den man extra zu diesem Zweck anpflanzt. Hier wird durch das Wachstum des Rapses genauso viel Kohlendioxid frei, wie dieser zu seinem Wachstum benötigt. Biodiesel kommt als Ersatztreibstoff in Kraftfahrzeugen und Traktoren zum Einsatz.

Biogas entsteht durch Bakterien z. B. aus Klärschlamm oder aus bioorganischen Abfällen (u. a. Küchenabfälle). Der gleiche Vorgang läuft auch in Deponien ab – in diesem Fall spricht man von Deponiegas. Biogas enthält zu über 50 Volumenprozent Methan, welches verbrannt werden kann und sich anschließend zur Erzeugung von Strom oder zur Warmwasseraufbereitung nutzen lässt.

Zur Gewinnung geothermischer Energie nutzt man z. B. das natürliche Vorkommen heißer Wasser- und Dampfquellen. Diese Form erneuerbarer Energie verwendet man beispielsweise auf Island und in der Toskana. Aber auch in vulkanisch nicht aktiven Gebieten besteht die Möglichkeit geothermische Energie zu nutzen. So gibt es beispielsweise nahe Paris ein Kraftwerk, das geothermische Energie zur Warmwasseraufbereitung gewinnt. Im Pariser Becken beträgt die Gesteinstemperatur in etwa 2 000 Meter Tiefe rund 70 °C.

Eine Wärmepumpe funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie ein Kühlschrank. Bei einer herkömmlichen Wärmepumpe komprimiert ein Verdichter eine Flüssigkeit (Medium), die sich als Folge der Kompression aufheizt und Energie in Form von Wärme abgibt. Anschließend wird die Flüssigkeit unter Abkühlung wieder entspannt und schließlich verdampft. Bei diesem Vorgang nimmt die Flüssigkeit Wärme aus der Umgebung auf und wird anschließend wieder der Kompression zugeführt.
Autor:
Jürgen Schönlein

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Spektrum der Wissenschaft: Das Kyoto-Protokoll und seine Bewertung
Offenbar ist allen Staaten das Bestreben gemeinsam, die Auswirkungen einer Klimaänderung zu begrenzen – und dabei selbst möglichst wenig Aktivität zu entfalten. Daran hat auch die Klimakonferenz in Kyoto im Dezember 1997 wenig geändert. Udo Ernst Simonis stellt das Protokoll in Spektrum der Wissenschaft (3/98) vor. Hier folgt ein Auszug des Artikels.


Spektrum der Wissenschaft: Das Kyoto-Protokoll und seine Bewertung

Die Klimakonferenz in Kioto im Dezember 1997 war bereits die dritte Nachfolgekonferenz der Staaten, die 1992 in Rio de Janeiro die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet hatten. Mehr als 10000 Teilnehmer strömten in die japanische Stadt: die Repräsentanten der 167 Vertragsstaaten (…) nahmen am 11. Dezember 1997 einstimmig ein rechtlich verbindliches Instrument zur Umsetzung der Klimarahmenkonvention an: das sogenannte Kioto-Protokoll.

In ihm verpflichten sich 38 Staaten, ihre Gesamtemission von sechs verschiedenen Treibhausgasen um mindestens 5,2 Prozent zu reduzieren, und zwar – je nach Substanz – bis zum Jahre 2008 bezogen auf den Stand von 1990 beziehungsweise bis 2012 bezogen auf den Stand von 1995; bis 2005 sollen alle diese Staaten erkennbare Fortschritte in dieser Richtung nachweisen können (Artikel 3).

Außer dieser konkreten quantitativen Vorgabe enthält das Protokoll zahlreiche Bestimmungen über den Einsatz von Maßnahmen und Politiken zum Erreichen dieses Ziels, insbesondere die Vorbereitung eines Marktes für handelbare Emissionszertifikate (Artikel 16), die gemeinsame Umsetzung (joint implementation) von Maßnahmen (Artikel 4 und 6) und das Einrichten eines Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (clean development mechanism), der Projekte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zur gemeinsamen Reduzierung der Emissionen fördern soll (Artikel 12).

Ausführlich geregelt sind zudem die methodische Fundierung der Klimapolitik (Artikel 5), die Berichterstattung (Artikel 7, 8 und 9), finanzielle Ressourcen (Artikel 11), die weitere Institutionalisierung des Protokolls (Artikel 13, 14 und 15), das Beilegen von Konflikten und das Verhängen von Sanktionen (Artikel 17 und 18) und das Stimmrecht (Artikel 21). Bestimmungen über die Ratifizierung und das Inkrafttreten (Artikel 23 und 24) sowie über sonstige Verfahrensfragen schließen das Protokoll ab.

Die Klimakonferenz von Kioto hielt, wenn man eine pointierte Bewertung abgeben möchte, manche Überraschung bereit – bei den Zielen und Maßnahmen ebenso wie in institutioneller Hinsicht. Für viele Beobachter verlief sie jedoch enttäuschend, was sowohl die ökologischen Notwendigkeiten als auch die umwelt- und entwicklungspolitischen Erwartungen betrifft. Und einige Chancen wurden schlichtweg verpaßt – entweder aus Unkenntnis oder aufgrund unzureichender Initiative. Im folgenden möchte ich auf diese verschiedenen Bewertungsebenen eingehen.

Differenzierung der Ziele

Die Wissenschaftler sind sich weitgehend einig: Soll das Klimasystem nicht aus den Fugen geraten, müßten die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 global um rund 50 Prozent reduziert werden; die Industrieländer müßten sogar um 80 Prozent drosseln. Artikel 2 der Klimarahmenkonvention, der das Ziel der internationalen Klimapolitik beschreibt, ist zwar nicht eindeutig, aber in diesem Sinne interpretierbar: „Ziel (…) ist es (…), die Treibhausgas-Konzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.” Spezifizierend heißt es weiter: „Ein solches Niveau soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreicht werden, damit die Ökosysteme sich auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Art und Weise fortgeführt werden kann.”

Die Verfasser der Konvention halten demnach eine Klimaänderung bereits für unabwendbar; nur die dadurch bedingte Gefährdung – die anhand dreier Kriterien beschrieben wird – soll vermieden werden.

Unterstellt man eine zügige, sukzessive Umsetzung dieses Vorhabens, so hätte man die Industrieländer verpflichten müssen, die Emissionen in der ersten Budgetperiode (2008 bis 2012) um 20 bis 25 Prozent zu reduzieren, wie es viele Wissenschaftler und einzelne Länder gefordert hatten. Daran gemessen ist der nun vereinbarte durchschnittliche Wert von 5,2 Prozent viel zu gering.

Das komplexe Gebiet der Klimapolitik und die Vielzahl der Verhandlungspartner ließen aber von vornherein eine niedrige und differenzierte Zielvorgabe erwarten – zu unterschiedlich waren die nationalstaatlichen Interessen, die ökonomische Machtverteilung, das diplomatische Geschick und der Informationsstand; zudem waren im Hintergrund die Lobbyisten sehr aktiv. Das Kioto-Protokoll befreit die Gesamtheit der Entwicklungsländer und die bevölkerungsreichen Nationen (beispielsweise China, Indien und Brasilien) ebenso wie die potentiell stark gefährdeten Inselstaaten von jedweder Emissionsreduzierung. Drei Industrieländer (Norwegen, Australien und Island) erstritten sich sogar eine weitere Erhöhung ihres Treibhausgas-Ausstoßes, während die übrigen Annex-I-Staaten ihre Emissionen um null bis acht Prozent vermindern müssen.

Dennoch kam es im Verhandlungsverlauf zu mancher Überraschung: Künftig fallen nicht nur Methan (CH4), Stickoxide (NOx) und das vom Volumen her wichtigste Treibhausgas, Kohlendioxid (CO2), unter die Regelungen, sondern auch drei industriewirtschaftliche Treibhausgase: teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid (SF6). Für die erste Dreiergruppe gilt 1990, für die zweite 1995 als Bezugsjahr. Das Prinzip der „gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung”, das in alle umwelt- und entwicklungspolitischen Erklärungen und Verträge seit der Rio-Konferenz 1992 Eingang fand, hat in Kioto eine eigenartige Auslegung erfahren: Differenziert wird bis in die nationalen und technischen Ebenen hinein, wobei das Gemeinsame – nämlich der Schutz des globalen Klimasystems – sich gegenüber nationalen Interessen und technischen Details behaupten muß.

Diese Besonderheiten des Kioto-Protokolls machen die internationale Klimapolitik keineswegs einfacher – im Gegenteil. Es stellen sich viele, zum Teil schwierige Probleme der Messung, der Substitution und Kontrolle von Emissionen, ihrer Quellen und Senken – und dies bei regional und national höchst unterschiedlicher Emittentenstruktur und unterschiedlichem Absorptionspotential. Hier liegt aber zugleich die Chance für eine wissenschaftlich fundierte Politikumsetzung – was sich im Text des Protokolls unter anderem darin niedergeschlagen hat, daß in mehreren Artikeln (insbesondere Artikel 3) internationalen und zwischenstaatlichen wissenschaftlichen Gremien wie etwa dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und dem Subsidiary Body for Scientific and Technological Advice (SBSTA) methodologische und beraterische Zuarbeit eingeräumt wurde.

Was die Enttäuschung oder gar Frustration über die niedrige durchschnittliche Zielvorgabe angeht, so läßt sich beruhigend kommentieren: Nachverhandlungen der Ergebnisse sind vorgesehen, Verschärfungen sind möglich (Artikel 9). Die eigentliche Frage aber ist, wann dies realistischerweise erwartet werden kann und welche Basis wissenschaftlicher Erkenntnis und politischen Bewußtseins dafür erforderlich ist beziehungsweise geschaffen werden muß.


Copyright: Spektrum der Wissenschaft, 1998, H. 3, S. 96ff.


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